Seit der Corona Pandemie hat sich auch einiges Neues zum Anerkennungsverfahren bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) ergeben. So sind die Übergangzeiten zu Gunsten der Kursanbieter geändert worden und auch die Übergangsregelungen für die Anerkennung von Ausbildungen wurden noch mal kurzfristig angepasst. Was das genau bedeutet für aktuelle Ausbildungsinteressierte & -absolventen, sowie zertifizierte Kursleiter/Lehrer versuche ich kurz zusammenzufassen.

Aktuelles von der ZPP-  Nach alten Kriterien Qigong Kursleiter werden

  • Bestandsschutz
  • Übergangsregelungen & Zeiten
  • Was bedeutet das für mich?

 Ausbildungsinteressierte

Sehr erfreulich sind auch die aktuellen Neuerungen für jetzt beginnenden Ausbildungsteilnehmer. Sollte eigentlich ab dem 1.10.2020 der neue Leitfaden Prävention in der ursprünglichen Form greifen, so hat der Gkv Spitzenverband auch hier eine Neuerung eingeführt. Teilnehmer, die jetzt mit der Ausbildung beginnen und einen Primärberuf, oder einen staatlichen Berufs- oder Studienabschluss haben und bis zum 31.12.24 ihren Antrag einreichen, können noch nach den alten Richtlinien (300 UE) die Prüfung beantragen. Darüber hinaus müssen sie ebenfalls wie Absolventen ohne staatl. Berufs- oder Studienabschluss unser „Grundlagenseminar für Gesundheitsberufe – medizinische & naturwissenschaftliche Kompetenzen“, belegen, um die neugeforderten Inhalte und den Ausbildungsumfang von 480 UE des neuen Leitfadens zu entsprechen.

Für aktuelle Ausbildungsteilnehmer

Im Moment könnt ihr gar nichts tun, außer fleißig Qigong üben. Ihr könnt den Bestandsschutz nur noch erreichen, wenn ihr in diesem Jahr noch eurer Prüfung habt und einen Primärberuf habt. Ansonsten nimmt alles seinen Lauf und wir sprechen im Verlauf der Ausbildung über die weiteren Schritte. Ihr könnt aber noch bis 31.12.2024 unter den alte Ausbildungsbedingungen des Leitfadens geprüft werden. Bedeutet: Ihr braucht nicht zwingend das „Grundlagenseminar für Gesundheitsberufe – medizinische & naturwissenschaftliche Kompetenzen“, welches wir ab 2021 anbieten*. Für euch gilt noch der alte Ausbildungsumfang von mindestens 300 UE. (*neuen Leitfaden)

Für ausgebildete Kursleiter

Übergangsfrist für den Bestandsschutz von ausgebildeten Qigong Kursleitern ist vom 30.9.20 auf den Stichtag 31.12.2020 verlängert worden. Wer also alle Unterlagen beisammen hat, sollte sich den Bestandsschutz noch sichern. Meldet Euch, wenn Ihr Hilfe braucht oder auf mein standardisierte Konzept zurückgreifen möchtet. Ihr wisst, es ist komplexes Thema und sehr individuell, deshalb meldet euch rechtzeitig.

Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren kannst Du dich an uns über info@shenmen-institut.de oder unter 0211-91384655 wenden.